strafregisterauszug beantragen

Ein Strafregisterauszug beantragen ist in der Republik Österreich eine Bescheinigung, die Auskunft über Verurteilungen wegen Straftaten erteilt. Ein Strafregisterauszug kann nur vom Betroffenen selbst beantragt werden und wird nur an diesen ausgestellt. Seit dem 01.01.2014 gibt es die „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ und seit dem 01.07.2020 die „Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“. Beide Bescheinigungen sind Voraussetzungen für die Anstellung in einschlägigen Berufen und werden ausschließlich auf den Antrag des zukünftigen Dienstgebers bzw. der Dienstgeberin oder der einstellenden Organisation ausgestellt. Beide Bescheinigungen informieren darüber, ob Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung vorliegen und ggf. ein gerichtliches Berufsverbot besteht.

strafregisterauszug beantragen

Wo kann man einen Strafregisterauszug beantragen?


In Städten mit einer Landespolizeiinspektion oder Polizeikommissariat muss der Antragsteller sich an diese Behörden wenden. In Städten ohne eine Polizeiinspektion bzw. Polizeikommissariat ist der Bürgermeister bzw. der Magistrat der zuständige Ansprechpartner. Befindet sich der österreichische Staatsbürger im Ausland, ist der Antrag bei der Vertretung der Republik Österreich zu stellen.
Grundsätzlich kann der Antrag bei jeder sachlich zuständigen Behörde gestellt werden, in dessen Dienstkries der Antragsteller sich befindet. Die Strafregisterbescheinigung kann nur während der Parteienverkehrszeiten beantragt und abgeholt werden. Diese sind bei jeder Behörde anders, deswegen empfiehlt es sich, sich im Voraus zu erkundigen.
Außerdem ist die Antragstellung mittels E-Bürgerkarte auch online möglich.

Welche Unterlagen benötigt man und was ist welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Strafregisterauszug zu beantragen?
Bei der persönlichen Beantragung muss der Antragsteller mindestens einmal in der Behörde erscheinen. Diese Pflicht entfällt bei einer elektronischen Antragstellung.
Benötigt werden folgende Unterlagen:

  • amtlicher Lichtbildauswahl
  • sollte den Nachname oder der Vorname sich verändert haben, sind Unterlagen nötig, die diese Änderungen belegen, z. B. Heiratsurkunde, Adoptionsurkunde
  • bei der Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge bzw. Pflege und Betreuung: eine Bescheinigung des zukünftigen Dienstgebers

Die Internetseite Strafregisterauszug.info informiert ausführlich darüber, wie man den Antrag online beantragen kann. Besuchen Sie diese Internetseite, wenn Sie sich nicht sicher sind.